Aufklärungspflicht des Anlageberaters

Ein Anlageberater muss seinen Kunden rechtzeitig, richtig, vollständig und verständlich beraten; nur dann kann der Kunde eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen. Der Anlageberater muss den Kunden auch darauf hinweisen, dass er eine Kommanditbeteiligung nur eingeschränkt verkaufen kann, weil es dafür keinen entsprechenden Markt gibt.

Weiter zum Beitrag kommentieren Februar 22nd, 2007