Nachträgliches Wahr-Werden einer kreditschädigenden Äußerung unbeachtlich!
Juni 24th, 2010
Der OGH hat entschieden, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer kreditschädigenden Äußerung dann besteht, wenn diese Äußerung zum Zeitpunkt ihrer Verbreitung unwahr ist. Darauf, ob diese Äußerung irgendwann später wahr wird, kommt es nicht an.
Der Unterlassungsanspruch wird durch zwei Elemente konkretisiert: eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwider gehandelt wird (Wiederholungsgefahr).
Bereits das einmalige Verbreiten einer kreditschädigenden Äußerung löst eine Unterlassungspflicht aus. Ist zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz ein neuerlicher Verstoß gegen diese Unterlassungspflicht durch Wiederholung der kreditschädigenden Äußerung nicht ausgeschlossen, besteht Wiederholungsgefahr und damit ein Unterlassungsanspruch nach § 7 UWG.
Autor: Mag. Thomas Fraiß
Beitrag in Kategorie: Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht