Nachträgliches Wahr-Werden einer kreditschädigenden Äußerung unbeachtlich!

Juni 24th, 2010

Der OGH hat entschieden, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer kreditschädigenden Äußerung dann besteht, wenn diese Äußerung zum Zeitpunkt ihrer Verbreitung unwahr ist. Darauf, ob diese Äußerung irgendwann später wahr wird, kommt es nicht an.

Der Unterlassungsanspruch wird durch zwei Elemente konkretisiert: eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwider gehandelt wird (Wiederholungsgefahr).

Bereits das einmalige Verbreiten einer kreditschädigenden Äußerung löst eine Unterlassungspflicht aus. Ist zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz ein neuerlicher Verstoß gegen diese Unterlassungspflicht durch Wiederholung der kreditschädigenden Äußerung nicht ausgeschlossen, besteht Wiederholungsgefahr und damit ein Unterlassungsanspruch nach § 7 UWG.

Autor: Mag. Thomas Fraiß 

Beitrag in Kategorie: Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht


Kalender

September 2010
M D M D F S S
« Jun    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930  

Die neuesten Beiträge