Keine Löschung einer Domain bei Markenrechtsverletzung

Januar 30th, 2008

Der OGH hat entschieden, dass der Inhaber einer Marke gegen den Inhaber einer Domain keinen Anspruch auf Löschung der Domain hat, wenn er sich ausschließlich auf sein Markenrecht stützt. Er ist damit - unter anderem - meiner Kritik an seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt, dass die Löschung einer Domain über den Anspruch des Markeninhabers auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes hinausgeht.

Ein Anspruch auf Beseitigung setzt einen rechtswidrigen Zustand voraus; die bloße Registrierung einer Domain ist aber noch keine kennzeichenmäßige Benutzung. Das bloße Innehaben einer Domain allein bewirkt daher noch keinen rechtswidrigen Zustand im Sinn des Markenrechts. Ob ein solcher vorliegt, kann nur in Verbindung mit dem Inhalt der Website beurteilt werden.

Der Markeninhaber kann daher nur die Beseitigung einer Website eines bestimmten Inhalts in Verbindung mit einer Domain, nicht aber die Löschung der Domain verlangen, weil diese auch für Inhalte benutzt werden kann, die nicht in bestehende Markenrechte eingreifen. Die Löschung der Domain geht daher darüber hinaus, was ein Markeninhaber verlangen kann.

Der Anspruch auf Löschung einer Domain besteht also nur dann, wenn schon das Innehaben einer Domain rechtswidrig ist, also zum Beispiel in Fällen des Domain-Grabbings oder bei Verletzung von Namens- oder Firmenrechten; bei letzteren erachtet die Rechtsprechung nämlich bereits die Registrierung einer Domain als Verletzung; meiner Meinung nach auch dies zu Unrecht.

Autor: Mag. Thomas Fraiß 

Beitrag in Kategorie: Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht


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