UWG-Novelle 2007 in Kraft
Januar 21st, 2008
Am 12.12.2007 ist in Österreich eine Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Die Novelle soll die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern umsetzen. Sie bewirkt folgende Änderungen des österreichischen Wettbewerbsrechts:
Bisher waren Handlungen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, die gegen die guten Sitten verstoßen, unlauter (§ 1, große Generalklausel). Auch Irreführungen über geschäftliche Verhältnisse im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs waren unlauter (§ 2, kleine Generalklausel).
Nach der Novelle gibt es nur noch eine Generalklausel (§ 1), die unlautere Geschäftspraktiken und sonstige unlautere Handlungen im geschäftlichen Verkehr, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmern nicht nur unerheblich zu beeinflussen, als unlauter verbietet. Unlauter sind insbesondere die im neuen Anhang zum UWG beispielhaft aufgezählten aggressiven und irreführenden Geschäftspraktiken.
Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist nach der neuen Generalklausel nicht mehr erforderlich; jedoch wird erstmals gesetzlich festgehalten, dass nicht jede unlautere Handlung automatisch verboten ist, sondern erst dann, wenn diese eine nicht unerheblichen Einfluss auf den Wettbewerb mit anderen Unternehmen haben kann.
Ebenfalls neu ist der in § 14a geregelte Auskunftsananspruch für bestimmte Einrichtungen. Diese können von Post- und Telekommunikationsanbietern in Zukunft Namen und Anschrift von deren Nutzern verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Nutzer unlautere Geschäftspraktiken setzt, und diese Daten für die Rechtsverfolgung notwendig sind.
Author: Mag. Thomas Fraiß
Beitrag in Kategorie: Wettbewerbsrecht