Waschmitteltabletten sind keine Gemeinschaftsmarke

Juni 14th, 2007

The Procter & Gamble Company hat, nachdem der EuGH ähnliche Anträge schon einmal abgewiesen hatte - neuerlich vergeblich versucht, quadratische Waschmitteltabletten mit verschieden farbigen Blütenmustern als Gemeinschaftsmarken anzumelden. Der EuG hat entschieden, dass diesen Waschmitteltabletten die notwendige Unterscheidungskraft fehlt.

Dreidimensionale Marken werden grundsätzlich nicht anders behandelt als “normale” Marken. Bei Marken, die aus der Ware selbst bestehen, ist aber zu bedenken, dass ein Verbraucher diese nicht in gleicher Weise wahrnimmt und sie nur unter bestimmten Voraussetzungen als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware versteht. 

Bei Waschmitteltabletten sind rechteckige Formen aber üblich. Auch die unterschiedlichen Farbelemente in der Mitte der Tabletten konnten die Anträge von Procter & Gamble nicht “retten”, weil sie ein Verbraucher aufgrund der Werbung eher mit bestimmten Inhaltsstoffen der Tabletten als mit deren Herkunft in Verbindung bringt.

Der EuG stellt daher klar, dass nur dreidimensionale Zeichen, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweichen, die notwendige Unterscheidungskraft aufweisen, um als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden zu können.

Autor: Mag. Thomas Fraiß

Beitrag in Kategorie: Markenrecht, Konsumentenschutz

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