airfrancesuck.com verletzt “Air France”

Mai 21st, 2007

Das WIPO Arbitration und Mediation Center hat entschieden, dass die Registrierung der Domain airfrancesuck.com unter den gegebenen Umständen böswillig erfolgt ist.

Die MSA Inc registrierte und verwendete die Domain airfrancesuck.com dazu, um Internet Nutzer auf eine Website mit Links zu Tourismuswebsites umzuleiten und auf diese Weise Einkommen zu generieren.

Eine Lizenz oder die Zustimmung von Air France wurde nicht eingeholt. Die Registrierung der Domain erfolgte außerdem nicht im eigenen Namen sondern über die Moniker Online Service LLC, sodass die MSA Inc erst als Domaininhaber ermittelt werden musste.

Die WIPO sah die Domain als verwechslungsfähig ähnlich mit dem Namen und der MarkeAir France” an. Der Zusatz “suck” könne die Verwechslungsgefahr nicht ausschließen, weil seine Bedeutung insbesondere Französisch sprechenden Internet Nutzern nicht bekannt sein muss.

Da die MSA Inc die Domain offensichtlich mit dem Ziel registriert hat, um die Bekanntheit von “Air France” auszunutzen und damit Einnahmen zu generieren, lag für die WIPO eine böswillige Domainregistrierung vor. Die WIPO entschied daher, dass die Domain auf Air France zu übertragen ist.

Die Entscheidung hätte anders ausgehen können, wenn die Domain für eine Website verwendet worden wäre, mit der im Rahmen der freien Meinungsäußerung Kritik an Air France geübt worden wäre; aber auch dies nur mit der Einschränkung, dass damit keine kommerziellen Interessen verfolgt würden (siehe Entscheidung airfrancesucks.com).

Autor: Mag. Thomas Fraiß

Beitrag in Kategorie: Namensrecht, Markenrecht

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