Ernst August von Hannover unterliegt FRAU AKTUELL
April 16th, 2007
Die Zeitschrift “FRAU AKTUELL” hat in ihrer Ausgabe Nr. 9/02 berichtet, dass es dem Fürsten von Monaco wieder einmal sehr schlecht gehe, und dass er Besuch nur von seiner jüngsten Tochter erhalten habe, während seine älteste Tochter mit ihrem Ehemann ein paar Tage zum Skiurlaub in St. Moritz weile. Dieser Bericht war mit einem Foto illustriert, das Caroline von Monaco und ihren Ehemann Ernst August Prinz von Hannover auf der Straße in St. Moritz zeigt. Der Prinz klagte daraufhin den Verleger von “FRAU AKTUELL”.
Der BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung dieses Fotos im Zusammenhang mit dem Bericht über die Erkrankung des Fürsten von Monaco ohne Einwilligung des Prinzen zulässig ist. Eine Verletzung seiner schutzwürdigen Interessen, die das Interesse der Allgemeinheit über diese Berichterstattung überwiegen würden, sei nicht zu erkennen.
Rechteck teilt diese Begründung, weil die schutzwürdigen Interessen des Prinzen im konkreten Fall nur durch den Bericht selbst - immerhin wurde ihm eine Verletzung familiärer Pflichten unterstellt - nicht aber durch das Foto allein, das den Prinzen mit seiner Frau auf offener Straße in St. Moritz zeigt, verletzt werden konnten. Für den Leser macht es auch keinen Unterschied, ob der Bericht mit oder ohne Foto veröffentlicht wurde; schließlich weiß jeder, wer der Ehemann von Caroline von Monaco ist und wie er aussieht.
Autor: Mag. Thomas Fraiß
Beitrag in Kategorie: Persönlichkeitsrecht
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