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	<title>Rechteck</title>
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	<description>Das Rechteck...</description>
	<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 10:48:31 +0000</pubDate>
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		<title>NachtrÃ¤gliches Wahr-Werden einer kreditschÃ¤digenden Ã„uÃŸerung unbeachtlich!</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 10:48:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[PersÃ¶nlichkeitsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
<category>Herabsetzung</category><category>KreditschÃ¤digung</category><category>Unterlassungsanspruch</category><category>Wiederholungsgefahr</category>
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		<description><![CDATA[Der OGH hat entschieden, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer kreditschÃ¤digenden Ã„uÃŸerung dann besteht, wenn diese Ã„uÃŸerung zum Zeitpunkt ihrer Verbreitung unwahr ist. Darauf, ob diese Ã„uÃŸerung irgendwann spÃ¤ter wahr wird, kommt es nicht an.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der OGH hat <a href="http://www.rechteck.at/wp-content/uploads/2010/06/4-ob-50-10x-anonym.pdf" title="4 Ob 50/10x">entschieden</a>, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer <strong>kreditschÃ¤digenden Ã„uÃŸerung</strong> dann besteht, wenn diese Ã„uÃŸerung zum Zeitpunkt ihrer Verbreitung unwahr ist. Darauf, ob diese Ã„uÃŸerung irgendwann spÃ¤ter wahr wird, kommt es nicht an.</p>
<p>Der <strong>Unterlassungsanspruch</strong> wird durch zwei Elemente konkretisiert: eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwider gehandelt wird (Wiederholungsgefahr).</p>
<p>Bereits das einmalige Verbreiten einer kreditschÃ¤digenden Ã„uÃŸerung lÃ¶st eine Unterlassungspflicht aus. Ist zum Zeitpunkt des Schlusses der mÃ¼ndlichen Verhandlung erster Instanz ein neuerlicher VerstoÃŸ gegen diese Unterlassungspflicht durch Wiederholung der kreditschÃ¤digenden Ã„uÃŸerung nicht ausgeschlossen, besteht Wiederholungsgefahr und damit ein Unterlassungsanspruch nach Â§ 7 UWG.</p>
<p>Autor: <a target="_blank" href="mailto:tfraiss@rechteck.at"><font color="#6c8c37">Mag. Thomas FraiÃŸÂ </font></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine LÃ¶schung einer Domain bei Markenrechtsverletzung</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=67</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2008 13:18:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[PersÃ¶nlichkeitsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
<category>Domain</category><category>Domain-Grabbing</category><category>Marke</category>
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		<description><![CDATA[Der Inhaber einer Marke hat gegen den Inhaber einer Domain keinen Anspruch auf LÃ¶schung der Domain, wenn er sich ausschlieÃŸlich auf sein Markenrecht stÃ¼tzt. Er kann lediglich die Beseitigung der Website eines bestimmten Inhaltes in Verbindung mit der Domain, nicht aber die LÃ¶schung der Domain verlangen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der OGH hat <a href="http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20071002_OGH0002_0170OB00013_07X0000_000.pdf" target="_blank">entschieden</a>, dass der Inhaber einer <strong>Marke </strong>gegen den Inhaber einer <strong>Domain </strong>keinen Anspruch auf LÃ¶schung der Domain hat, wenn er sich ausschlieÃŸlich auf sein Markenrecht stÃ¼tzt. Er ist damit - unter anderem - meiner Kritik an seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt, dass die LÃ¶schung einer Domain Ã¼ber den Anspruch des Markeninhabers auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes hinausgeht.</p>
<p>Ein Anspruch auf Beseitigung setzt einen rechtswidrigen Zustand voraus; die bloÃŸe Registrierung einer Domain ist aber noch keine kennzeichenmÃ¤ÃŸige Benutzung. Das bloÃŸe Innehaben einer Domain allein bewirkt daher noch keinen rechtswidrigen Zustand im Sinn des Markenrechts. Ob ein solcher vorliegt, kann nur in Verbindung mit dem Inhalt der Website beurteilt werden.</p>
<p>Der Markeninhaber kann daher nur die Beseitigung einer Website eines bestimmten Inhalts in Verbindung mit einer Domain, nicht aber die LÃ¶schung der Domain verlangen, weil diese auch fÃ¼r Inhalte benutzt werden kann, die nicht in bestehende Markenrechte eingreifen. Die LÃ¶schung der Domain geht daher darÃ¼ber hinaus, was ein Markeninhaber verlangen kann.</p>
<p>Der Anspruch auf LÃ¶schung einer Domain besteht also nur dann, wenn schon das Innehaben einer Domain rechtswidrig ist, also zum Beispiel in FÃ¤llen des <strong>Domain-Grabbings</strong> oder bei Verletzung von Namens- oder Firmenrechten; bei letzteren erachtet die Rechtsprechung nÃ¤mlich bereits die Registrierung einer Domain als Verletzung; meiner Meinung nach auch dies zu Unrecht.</p>
<p>Autor: <a href="mailto:tfraiss@rechteck.at" target="_blank">Mag. Thomas FraiÃŸÂ </a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>UWG-Novelle 2007 in Kraft</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jan 2008 12:09:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 12.12.2007 ist in Ã–sterreich eine Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Die Novelle soll die Richtlinie Ã¼ber unlautere GeschÃ¤ftspraktiken im binnenmarktinternen GeschÃ¤ftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern umsetzen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 12.12.2007 ist in Ã–sterreich eine Novelle zum <a target="_blank" href="http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10002665&amp;TabbedMenuSelection=BundesrechtTab">Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb </a>(UWG)Â in Kraft getreten. Die Novelle soll die <a target="_blank" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:149:0022:0039:DE:PDF">Richtlinie Ã¼ber unlautere GeschÃ¤ftspraktiken im binnenmarktinternen GeschÃ¤ftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern </a>umsetzen. Sie bewirkt folgende Ã„nderungen des Ã¶sterreichischen Wettbewerbsrechts:</p>
<p>Bisher waren Handlungen im geschÃ¤ftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, die gegen die guten Sitten verstoÃŸen, unlauter (Â§ 1, groÃŸe Generalklausel). Auch IrrefÃ¼hrungen Ã¼ber geschÃ¤ftliche VerhÃ¤ltnisse im geschÃ¤ftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs waren unlauter (Â§ 2, kleine Generalklausel).</p>
<p>Nach der Novelle gibt es nur noch eine Generalklausel (Â§ 1), die <strong>unlautere GeschÃ¤ftspraktiken</strong> und <strong>sonstige unlautere Handlungen </strong>im geschÃ¤ftlichen Verkehr, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmern nicht nur unerheblich zu beeinflussen,Â als unlauter verbietet. Unlauter sind insbesondere die im neuen Anhang zum UWG beispielhaft aufgezÃ¤hlten aggressiven und irrefÃ¼hrenden GeschÃ¤ftspraktiken.</p>
<p>Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist nach der neuen Generalklausel nicht mehr erforderlich; jedoch wird erstmals gesetzlich festgehalten, dass nicht jede unlautere Handlung automatisch verboten ist, sondern erst dann, wenn diese eine nicht unerheblichen Einfluss auf den Wettbewerb mit anderen Unternehmen haben kann.</p>
<p>Ebenfalls neu ist der in Â§ 14a geregelte Auskunftsananspruch fÃ¼r bestimmte Einrichtungen. Diese kÃ¶nnen von Post- und Telekommunikationsanbietern in Zukunft Namen und Anschrift von deren Nutzern verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Nutzer unlautere GeschÃ¤ftspraktiken setzt, und diese Daten fÃ¼r die Rechtsverfolgung notwendig sind.</p>
<p>Author: <a target="_blank" href="mailto:tfraiss@rechteck.at">Mag. Thomas FraiÃŸ</a></p>
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		</item>
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		<title>Rechteck offiziell erÃ¶ffnet</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=64</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Sep 2007 16:48:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>

		<category><![CDATA[Patentrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Unternehmensrecht]]></category>

		<category><![CDATA[PersÃ¶nlichkeitsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Namensrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Konsumentenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 5.9.2007 wurde Rechteck mit einer kleinen, aber feinen Feier in den RÃ¤umlichkeiten der Sparkasse NiederÃ¶sterreich offiziell erÃ¶ffnet. GÃ¤ste und Gastgeber sind wohlauf. Oliver Drobnik berichtet.
Ab nun schÃ¼tzt Rechteck

den fairen Wettbewerb,
das geistige Eigentum und
die PersÃ¶nlichkeit und PrivatsphÃ¤re

und unterstÃ¼tzt Sie

bei der UnternehmensgrÃ¼ndung und
bei Liegenschaftstransaktionen.

Ãœberzeugen Sie sich selbst, ich freue mich, Sie kennen zu lernen.
Autor: Mag. Thomas [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 5.9.2007 wurde <strong>Rechteck</strong> mit einer kleinen, aber feinen Feier in den RÃ¤umlichkeiten der Sparkasse NiederÃ¶sterreich offiziell erÃ¶ffnet. GÃ¤ste und Gastgeber sind wohlauf. Oliver Drobnik <a href="http://www.drobnik.com/oliver/2007/09/dem-recht-sein-eckerl.aspx" target="_blank">berichtet</a>.</p>
<p>Ab nun schÃ¼tzt Rechteck</p>
<ul>
<li>den fairen Wettbewerb,</li>
<li>das geistige Eigentum und</li>
<li>die PersÃ¶nlichkeit und PrivatsphÃ¤re</li>
</ul>
<p>und unterstÃ¼tzt Sie</p>
<ul>
<li>bei der UnternehmensgrÃ¼ndung und</li>
<li>bei Liegenschaftstransaktionen.</li>
</ul>
<p>Ãœberzeugen Sie sich selbst, ich freue mich, Sie kennen zu lernen.</p>
<p>Autor: <a href="http://www.rechteck.at/?page_id=6">Mag. Thomas FraiÃŸ</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Testfotos zu Beweiszwecken zulÃ¤ssig</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=63</link>
		<comments>http://www.rechteck.at/?p=63#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 06 Aug 2007 19:40:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
<category>Testfotos</category><category>vergleichende Werbung</category>
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		<description><![CDATA[Fotoaufnahmen in GeschÃ¤ftsrÃ¤umlichkeiten sind zulÃ¤ssig, wenn diese erforderlich sind, um einen WettbewerbsverstoÃŸ zu beweisen und damit keine erhebliche BetriebsstÃ¶rung verbunden ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=7fb6811d580262dd13439b622f227512&#038;client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&#038;client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&#038;nr=40557&#038;pos=0&#038;anz=1" target="_blank">entschieden</a>, dass Fotoaufnahmen in GeschÃ¤ftsrÃ¤umlichkeiten zulÃ¤ssig sind, wenn diese erforderlich sind, um einen WettbewerbsverstoÃŸ zu beweisen und damit keine erhebliche BetriebsstÃ¶rung verbunden ist.</p>
<p>Die Beklagte hat im Eingangsbereich einer ihrer Filialen einen Einkaufswagen mit einem Schild aufgestellt, auf dem sie ihre Preise mit denen der KlÃ¤gerin verglich. Die KlÃ¤gerinÂ senkteÂ in der Folge ihre Preise, die Beklagte reagierte darauf aber nicht und lieÃŸ den PreisvergleichÂ unverÃ¤ndert.</p>
<p>Um nachzuweisen, dass die Beklagte nach wie vor von ihrem inzwischen unrichtigen Preisvergleich profitierte, lieÃŸ die KlÃ¤gerin den Einkaufswagen in den GeschÃ¤ftsrÃ¤umlichkeiten der Beklagten fotografieren. Die Beklagte forderte von der KlÃ¤gerin die Unterlassung derartiger <strong>Testfotos</strong>.</p>
<p>Der BGH hat diese <strong>Testfotos </strong>jedoch als zulÃ¤ssig erachtet. Im konkreten Fall waren sie erforderlich, um den Preisvergleich der Beklagten genau wieder zu geben; anders hÃ¤tte die KlÃ¤gerin diesen Beweis nicht fÃ¼hren kÃ¶nnen. Dieses Interesse der KlÃ¤gerin Ã¼berwiegt das Interesse der Beklagten, dass in ihren GeschÃ¤ftsrÃ¤umlichkeiten nicht fotografiert wird.</p>
<p>Der BGH wies auÃŸerdem darauf hin, dass es inzwischen mÃ¶glich ist, Fotos mit Mobiltelefonen und damit praktisch immer und Ã¼berall zu schieÃŸen, ohne damit Aufsehen zu erregen. Im Gegenteil ist es inzwischen sogar Ã¼blich, dass ein Kunde ein Produkt fotografiert, um die Meinung eines Dritten einzuholen, oder um es spÃ¤ter mit einem anderen Produkt vergleichen zu kÃ¶nnen. Diese moderne Sichtweise des BGH ist fÃ¼r <strong>Rechteck</strong> zu begrÃ¼ÃŸen.</p>
<p>Autor: <a href="mailto:thomas.fraiss@rechteck.at" target="_blank">Mag. Thomas FraiÃŸ</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Waschmitteltabletten sind keine Gemeinschaftsmarke</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=62</link>
		<comments>http://www.rechteck.at/?p=62#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Jun 2007 14:55:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Konsumentenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Quadratische Waschmitteltabletten mit verschieden farbigen BlÃ¼tenmustern kÃ¶nnen nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, weil ihnen die notwendige Unterscheidungskraft fehlt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>The Procter &#038; Gamble Company hat, nachdem der EuGH Ã¤hnliche AntrÃ¤ge schon einmal <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&#038;newform=newform&#038;Submit=Suchen&#038;alljur=alljur&#038;jurcdj=jurcdj&#038;jurtpi=jurtpi&#038;jurtfp=jurtfp&#038;alldocrec=alldocrec&#038;docj=docj&#038;docor=docor&#038;docop=docop&#038;docav=docav&#038;docsom=docsom&#038;docinf=docinf&#038;alldocnorec=alldocnorec&#038;docnoj=docnoj&#038;docnoor=docnoor&#038;typeord=ALLTYP&#038;allcommjo=allcommjo&#038;affint=affint&#038;affclose=affclose&#038;numaff=&#038;ddatefs=&#038;mdatefs=&#038;ydatefs=&#038;ddatefe=&#038;mdatefe=&#038;ydatefe=&#038;nomusuel=Procter&#038;domaine=&#038;mots=&#038;resmax=100" target="_blank">abgewiesen</a> hatte - neuerlich vergeblich versucht, quadratische Waschmitteltabletten mit verschieden farbigen BlÃ¼tenmustern als <strong>Gemeinschaftsmarken</strong> anzumelden. Der EuG hat <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&#038;newform=newform&#038;jurcdj=jurcdj&#038;jurtpi=jurtpi&#038;docj=docj&#038;typeord=ALLTYP&#038;numaff=&#038;ddatefs=&#038;mdatefs=&#038;ydatefs=&#038;ddatefe=&#038;mdatefe=&#038;ydatefe=&#038;nomusuel=Procter&#038;domaine=&#038;mots=&#038;resmax=100&#038;Submit=Suchen" target="_blank">entschieden</a>, dass diesen Waschmitteltabletten die notwendige Unterscheidungskraft fehlt.</p>
<p><strong>Dreidimensionale Marken</strong> werden grundsÃ¤tzlich nicht anders behandelt als &#8220;normale&#8221; Marken. Bei Marken, die aus der Ware selbst bestehen, ist aber zu bedenken, dass ein Verbraucher diese nicht in gleicher Weise wahrnimmt und sie nur unter bestimmten Voraussetzungen als Hinweis auf die betriebliche HerkunftÂ der WareÂ versteht.Â </p>
<p>Bei Waschmitteltabletten sind rechteckige Formen aber Ã¼blich. Auch die unterschiedlichen Farbelemente in der Mitte der Tabletten konnten die AntrÃ¤ge von Procter &#038; Gamble nicht &#8220;retten&#8221;, weil sie ein Verbraucher aufgrund der Werbung eher mit bestimmten Inhaltsstoffen der Tabletten als mit deren Herkunft in Verbindung bringt.</p>
<p>Der EuG stellt daher klar, dass nur dreidimensionale Zeichen, die erheblich von der Norm oder der BranchenÃ¼blichkeit abweichen, die notwendige Unterscheidungskraft aufweisen, um als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden zu kÃ¶nnen.</p>
<p>Autor: <a href="mailto:thomas.fraiss@rechteck.at" target="_blank">Mag. Thomas FraiÃŸ</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Beweislast fÃ¼r den Zugang einer Abmahnung</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=61</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jun 2007 09:07:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
<category>Abmahnung</category>
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		<description><![CDATA[Der Beklagte, der sich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren darauf berufen will, dass er zur Klage keine Veranlassung gegeben hat, muss behaupten und beweisen, dass ihm ein Abmahnschreiben nicht zugegangen ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=9f222929948d9da16813bcd8bb094caf&#038;client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&#038;client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&#038;nr=40012&#038;pos=0&#038;anz=4" target="_blank">entschieden</a>, dass der Beklagte, der sich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren darauf berufen will, dass er zur Klage keine Veranlassung gegeben hat, behaupten und beweisen muss, dass ihm ein <strong>Abmahnschreiben</strong> nicht zugegangen ist.</p>
<p>Wer zu einer Klage keine Veranlassung gegeben hat und den geltend gemacht Anspruch sofort anerkennt, kann beantragen, dass der KlÃ¤ger die gesamten Kosten des Rechtsstreits trÃ¤gt, obwohl er in der Hauptsache obsiegt hat. Obwohl dieser Grundsatz in Deutschland (Â§ 93dZPO) und Ã–sterreich (Â§ 45 ZPO) gleich geregelt ist, gelangt die Rechtsprechung bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten zuÂ entgegengesetzten Ergebnissen.</p>
<p>Ein (potentieller) KlÃ¤ger ist in Deutschland verpflichtet, seinen Gegner vor Einbringen einer Klage abzumahnen. Tut er dies nicht, kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch anerkennen und das Gericht dem KlÃ¤ger die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegen. Dies gilt auch, wenn der Beklagte beweisen kann, dass ihmÂ eine <strong>Abmahnung</strong> nicht zugegangen ist, weil der KlÃ¤ger das Risiko trÃ¤gt, dass sie auf dem Postweg verloren geht.</p>
<p>In Ã–sterreich besteht nach der Rechtsprechung bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten keine Verpflichtung zur vorherigen <strong>Abmahnung</strong>. Das bedeutet, dass auch der Beklagte, der das Klagebegehren sofort anerkennt, die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Nach <a href="http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&#038;o=d&#038;v=jus&#038;d=JUST&#038;i=56951&#038;p=1&#038;q=%28JJT/19990309/OGH0002/0040OB00015/99F0000/000%29%3ADOKNR" target="_blank">Ansicht</a> des OGH gesteht nÃ¤mlich derjenige, der das Klagebegehren anerkennt, damit auch zu, dass er die Klage veranlasst hat.</p>
<p>Autor: <a href="mailto:thomas.fraiss@rechteck.at" target="_blank">Mag. Thomas FraiÃŸ</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>airfrancesuck.com verletzt &#8220;Air France&#8221;</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=60</link>
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		<pubDate>Mon, 21 May 2007 11:27:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Namensrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
<category>Domain</category><category>Marke</category>
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		<description><![CDATA[Das WIPO Arbitration und Mediation Center hat entschieden, dass die Registrierung der Domain airfrancesuck.com unter den gegebenen UmstÃ¤nden bÃ¶swillig erfolgt ist. Die Domain muss daher auf Air France Ã¼bertragen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das WIPO Arbitration und Mediation Center hat <a href="http://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/html/2007/d2007-0143.html" target="_blank">entschieden</a>, dass die Registrierung der Domain airfrancesuck.com unter den gegebenen UmstÃ¤nden bÃ¶swillig erfolgt ist.</p>
<p>Die MSA Inc registrierte und verwendete die Domain airfrancesuck.com dazu, um Internet Nutzer auf eine Website mit Links zu Tourismuswebsites umzuleiten und auf diese Weise Einkommen zu generieren.</p>
<p>Eine Lizenz oder die Zustimmung von Air France wurde nicht eingeholt. Die Registrierung der Domain erfolgte auÃŸerdem nicht im eigenen Namen sondern Ã¼ber die Moniker Online Service LLC, sodass die MSA Inc erst als Domaininhaber ermittelt werden musste.</p>
<p>Die WIPO sah die Domain als verwechslungsfÃ¤hig Ã¤hnlich mit dem <strong>Namen</strong> und der <strong>Marke</strong> &#8220;<a href="http://www.airfrance.com/" target="_blank">Air France</a>&#8221; an. Der Zusatz &#8220;suck&#8221; kÃ¶nne die Verwechslungsgefahr nicht ausschlieÃŸen, weil seine BedeutungÂ insbesondere FranzÃ¶sisch sprechenden Internet Nutzern nicht bekannt sein muss.</p>
<p>Da die MSA Inc die DomainÂ offensichtlichÂ mit dem Ziel registriert hat, um die Bekanntheit von &#8220;Air France&#8221; auszunutzen und damit Einnahmen zu generieren, lag fÃ¼r die WIPO eine <strong>bÃ¶swillige Domainregistrierung</strong> vor. Die WIPO entschied daher, dass die Domain auf Air France zu Ã¼bertragen ist.</p>
<p>Die Entscheidung hÃ¤tte anders ausgehen kÃ¶nnen, wenn die Domain fÃ¼r eine Website verwendet worden wÃ¤re, mit der im Rahmen der freien MeinungsÃ¤uÃŸerung Kritik an Air France geÃ¼bt worden wÃ¤re; aber auch dies nur mit der EinschrÃ¤nkung, dass damit keine kommerziellen InteressenÂ verfolgt wÃ¼rden (siehe <a href="http://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/html/2005/d2005-0168.html" target="_blank">Entscheidung</a> airfrancesucks.com).</p>
<p>Autor: <a href="mailto:thomas.fraiss@rechteck.at" target="_blank">Mag. Thomas FraiÃŸ</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neues von der Marke IV/2007</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=59</link>
		<comments>http://www.rechteck.at/?p=59#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 May 2007 11:37:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
<category>Marke</category><category>Wortmarke</category>
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		<description><![CDATA[Rechteck prÃ¤sentiert jedes Monat einige Beispiele der neuesten Ã¶sterreichischen Wortmarken. Hier ein Ausschnitt der Marken vom April 2007:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechteck prÃ¤sentiert jedes Monat einige Beispiele der neuesten Ã¶sterreichischen <strong>Wortmarken</strong>. Hier ein Ausschnitt der Marken vom April 2007:</p>
<ul>
<li>Unser monatliches Festmahl beginnt in Natalie WÃ¶lfls &#8220;<strong>Nail Office</strong>&#8220;, wo Sie auf Polstern wie auf NÃ¤geln sitzen werden,</li>
<li>Annabelle Schulzer, der &#8220;<strong>Polierking</strong>&#8220;, bringt Ihnen dort das Polieren von Fahrzeugen bei, allzu glÃ¤nzenden OberflÃ¤chen kÃ¶nnen Sie mit &#8220;<strong>Sunsation</strong>&#8221; Markisen und SonnendÃ¤chern der Sattler AG beigekommen,</li>
<li>weiter gehts zur Verkostung der &#8220;<strong>BodenschÃ¤tze</strong>&#8221; der Sonnentor KrÃ¤uterhandels GmbH, die Ihnen konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und GemÃ¼se anbietet, was Ihnen gemeinsam mit Fleisch und Fisch von Herwig Ertl wahre &#8220;<strong>Genussfestspiele</strong>&#8221; erÃ¶ffnen wird; fÃ¼hlen Sie sich mit den dazu passenden Gabeln und LÃ¶ffeln von Bernd Hofbauer ruhig wie &#8220;<strong>Der MesserkÃ¶nig</strong>&#8220;.</li>
<li>Auch an GetrÃ¤nken soll es Ihnen nicht mangeln, wÃ¤hlen Sie aus einem reichhaltigen Angebot an &#8220;<strong>Revolution</strong>&#8221; Rot- und WeiÃŸweinen der Johannes Zillinger KG, an &#8220;<strong>Temento</strong>&#8221; und &#8220;<strong>Magnothek</strong>&#8221; Bieren, FruchtsÃ¤ften und alkoholischen GetrÃ¤nken von Manfred Tement oder &#8220;<strong>Reine Seele</strong>&#8221; Weinen von Matthias Trummer.</li>
<li>Die Walter Skoff Wein GmbH bietet Ihnen ebenfalls Biere, FruchtsÃ¤fte und alkoholische GetrÃ¤nke, aber &#8220;<strong>Nur Echt mit dem &#8216;S&#8217;</strong>&#8220;, an, wobei sich ebenso wie bei den &#8220;<strong>Auf jeden Tropfen kommt es an</strong>&#8221; Bieren und FruchtsÃ¤ften der Coca-Cola Company die Frage stellt, ob Sie beides wirklich als Marke oder nur als Werbeslogan erkennen werden.</li>
<li>Ob Sie Ihren Wein mit &#8220;<strong>Zuzlschlauch</strong>&#8221; oder &#8220;<strong>Zuzelschlauch</strong>&#8221; SchlÃ¤uchen von Sebastian Silberberger aus dem Fass holen wollen, Ã¼berlasse ich selbstverstÃ¤ndlich Ihnen; beide Begriffe als Marke schÃ¼tzen zu lassen, war aus meiner Sicht jedoch nicht erforderlich, einer der beiden hÃ¤tte als Marke denselben Schutz geboten.</li>
<li>Bei den &#8220;<strong>EdelweiÃŸ HofbrÃ¤u</strong>&#8221; Bieren der Brau Union Ã–sterreich AG stellt sich auÃŸerdem die Frage, ob und in welchem HofbrÃ¤uhaus dieses Bier gebraut werden wird.</li>
<li>Aber lassen Sie diese rechtlichen Bedenken hinter sich, genieÃŸen Sie lieber das Festmahl, fÃ¼r Ihre Unterhaltung sorgt entweder Walter Vonblon als &#8220;<strong>Habakuk</strong>&#8221; oder &#8220;<strong>Der flotte Dreier</strong>&#8221; von Alois Neuner, bei dem auch &#8220;<strong>Skinlove</strong>&#8221; Damen- und HerrenbekleidungsstÃ¼cke der Lenzing Plastics GmbH zum Einsatz kommen.</li>
<li>FÃ¼r deren Reinigung sorgen anschlieÃŸend die &#8220;<strong>Fliederbrise</strong>&#8221; FlÃ¼ssigreiniger der Colgate-Palmolive Company, fÃ¼r gute Luft die &#8220;<strong>Frischehauch</strong>&#8221; Lufterfrischer der Procter &#038; Gamble Company.</li>
<li>Oder Sie genieÃŸen &#8220;<strong>Momente der Ruhe</strong>&#8221; mit Teefilter der Ostfriesische Tee Gesellschaft Laurens Spethmann GmbH &#038; Co oder machen wissenschaftliche Entdeckungen mit &#8220;<strong>Mobi Bundesliga</strong>&#8221; wissenschaftlichen Instrumenten von Peter Planki. Nein, mit FuÃŸball hat das nichts zu tun.</li>
<li>Um den Transport der GÃ¤ste nach Hause kÃ¼mmert sich zu spÃ¤ter Stunde &#8220;<strong>Scotty</strong>&#8221; der Ã–BB-Personenverkehr AG - Assoziationen zu <a target="_blank" href="http://www.startrek.com/startrek/view/series/TOS/character/1112502.html">Star Trek</a> dÃ¼rften hier durchaus beabsichtigt sein - und um die Gesundheit Ihrer ZÃ¤hne Georg Vonmetz, und zwar &#8220;<strong>LÃ¼ckenlos</strong>&#8220;.</li>
<li>Am Tag danach erwartet Sie jedenfalls in alter Frische Ingrid Bressler zur &#8220;<strong><a target="_blank" href="http://www.selfworxx.at/">Selfworxx</a></strong>&#8221; Aus- und Weiterbildung.</li>
</ul>
<p>Und? Haben Sie sich Ihre Marke schon gesichert?</p>
<p>Autor: <a target="_blank" href="mailto:thomas.fraiss@rechteck.at">Mag. Thomas FraiÃŸ</a></p>
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		<title>Rechteck goes WIPO</title>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2007 14:02:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tfraiss</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 7. - 11. Mai 2007 tagt die 17. Sitzung des Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications bei der WIPO in Genf. Rechteck wird als Delegierter an dieser Sitzung teilnehmen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 7. - 11. Mai 2007 tagt die 17. Sitzung des Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications bei der WIPO in Genf. Rechteck wird als Delegierter an dieser Sitzung teilnehmen. Bericht folgt.</p>
<p>Autor: <a target="_blank" href="mailto:thomas.fraiss@rechteck.at">Mag. Thomas FraiÃŸ</a></p>
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