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	<title>Kommentare fuer Rechteck</title>
	<link>http://www.rechteck.at</link>
	<description>Das Rechteck...</description>
	<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 22:00:10 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Opel geht gegen Modellautos vor von Autec AG</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=40#comment-791</link>
		<dc:creator>Autec AG</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 May 2007 10:13:09 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.rechteck.at/?p=40#comment-791</guid>
		<description>Das Landgericht Nürnberg hat durch Prof Helmunt Habermann die Klage der Opel AG am 11.5.07 abgewiesen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Nürnberg hat durch Prof Helmunt Habermann die Klage der Opel AG am 11.5.07 abgewiesen</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu OGH kippt Mietvertragsklauseln von Erika Hacker</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=37#comment-564</link>
		<dc:creator>Erika Hacker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 13:23:28 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.rechteck.at/?p=37#comment-564</guid>
		<description>Hallo Herr Dr. Fraiß!
Gibt es Chancen, Geld zurückzubekommen, wenn der Auszug aus der Mietwohnung bereits 2 Jahre zurückliegt? Es wurden horrende Kosten für eine "Renovierung" verlangt, die noch dazu mit falschen Fotos belegt wurde. Mein Sohn war der Betroffene.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Erika Hacker</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Dr. Fraiß!<br />
Gibt es Chancen, Geld zurückzubekommen, wenn der Auszug aus der Mietwohnung bereits 2 Jahre zurückliegt? Es wurden horrende Kosten für eine &#8220;Renovierung&#8221; verlangt, die noch dazu mit falschen Fotos belegt wurde. Mein Sohn war der Betroffene.<br />
Herzlichen Dank für Ihre Antwort<br />
Erika Hacker</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Poker ein (reines) Glücksspiel? von Charlie</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=41#comment-108</link>
		<dc:creator>Charlie</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Mar 2007 21:25:32 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.rechteck.at/?p=41#comment-108</guid>
		<description>Pokern ist im Gegensatz zu Bankspielen (Roulette, Black Jack, Punto Banco, ...) ein Spiel, das nicht überwiegend vom Glück abhängig ist!
Es stellt sich ja gar nicht die Frage, ob es zu 100 % ein Glückspiel oder ein Geschicklichkeitsspiel ist - sondern was ist es zum ÜBERWIEGENDEN Teil?
Fakt ist, dass das Können beim Pokern im Vordergrund steht - natürlich gehört auch eine Portion Glück dazu, in welchem prozentuellen Verhältnis auch immer, aber sicherlich dominiert der skill - die Geschicklichkeit!
Warum kann es sonst sein, dass es weltweit eine Oberschicht von Pokerspielern gibt, die immer in die vordersten Gewinnränge der div. Pokerturniere gelangen - warum kann man Pokern lernen oder sein Pokerspiel verbessern - trainieren? Kann man denn Glück erlernen oder trainieren? Wohl kaum, denn sonst würde ich täglich Roulette üben um ein Meister der Elfenbeinkugel zu werden und täglich bei Casinos Austria ein Vermögen abheben!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Pokern ist im Gegensatz zu Bankspielen (Roulette, Black Jack, Punto Banco, &#8230;) ein Spiel, das nicht überwiegend vom Glück abhängig ist!<br />
Es stellt sich ja gar nicht die Frage, ob es zu 100 % ein Glückspiel oder ein Geschicklichkeitsspiel ist - sondern was ist es zum ÜBERWIEGENDEN Teil?<br />
Fakt ist, dass das Können beim Pokern im Vordergrund steht - natürlich gehört auch eine Portion Glück dazu, in welchem prozentuellen Verhältnis auch immer, aber sicherlich dominiert der skill - die Geschicklichkeit!<br />
Warum kann es sonst sein, dass es weltweit eine Oberschicht von Pokerspielern gibt, die immer in die vordersten Gewinnränge der div. Pokerturniere gelangen - warum kann man Pokern lernen oder sein Pokerspiel verbessern - trainieren? Kann man denn Glück erlernen oder trainieren? Wohl kaum, denn sonst würde ich täglich Roulette üben um ein Meister der Elfenbeinkugel zu werden und täglich bei Casinos Austria ein Vermögen abheben!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Poker ein (reines) Glücksspiel? von Thomas</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=41#comment-14</link>
		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Feb 2007 15:50:20 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.rechteck.at/?p=41#comment-14</guid>
		<description>Poker ist KEIN Glücksspiel. Der wichtigste Aspekt dieser Einschätzung ist die, dass ein Pokerspiel nicht mit einer Runde endet, sondern über viele Runden geht. Und da gilt das Prinzip, dass ein guter Spieler tendentiell mehr aus den guten Blättern macht und weniger bei schlechten Blättern verliert. Dadurch, dass sich Glück und Unglück über einen längeren Zeitraum ausgleichen, wird ein guter Spieler gegen einen schlechten Spieler auf lange Sicht immer als Sieger hervorgehen. Deshalb gibt es Turniere, Profispieler, etc.

Es geht auch überhaupt nicht um bluffen, sondern um Einschätzung der Situation, der Gegner, der Stärke des eigenen Blatts.

Meines Wissens nach gibts hier auch schon eine EU Entscheidung hierzu.

Die Begründung, dass Poker ein Glücksspiel ist, aber z.B. Schnapsen, Bridge oder Tarock nicht, ist in meinen Augen schlicht und einfach der Versuch der Casinos, über Lobbying mehr Geld aus dem zur Zeit so "modernen" Poker zu lukrieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Poker ist KEIN Glücksspiel. Der wichtigste Aspekt dieser Einschätzung ist die, dass ein Pokerspiel nicht mit einer Runde endet, sondern über viele Runden geht. Und da gilt das Prinzip, dass ein guter Spieler tendentiell mehr aus den guten Blättern macht und weniger bei schlechten Blättern verliert. Dadurch, dass sich Glück und Unglück über einen längeren Zeitraum ausgleichen, wird ein guter Spieler gegen einen schlechten Spieler auf lange Sicht immer als Sieger hervorgehen. Deshalb gibt es Turniere, Profispieler, etc.</p>
<p>Es geht auch überhaupt nicht um bluffen, sondern um Einschätzung der Situation, der Gegner, der Stärke des eigenen Blatts.</p>
<p>Meines Wissens nach gibts hier auch schon eine EU Entscheidung hierzu.</p>
<p>Die Begründung, dass Poker ein Glücksspiel ist, aber z.B. Schnapsen, Bridge oder Tarock nicht, ist in meinen Augen schlicht und einfach der Versuch der Casinos, über Lobbying mehr Geld aus dem zur Zeit so &#8220;modernen&#8221; Poker zu lukrieren.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Neues von der Marke I/2007 von Paul  Kirchhoff</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=38#comment-8</link>
		<dc:creator>Paul  Kirchhoff</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Feb 2007 14:02:18 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.rechteck.at/?p=38#comment-8</guid>
		<description>Guten Tag,
zum Thema: ...Kampusch fällt mir der Spruch vom  "G´schmäckle" ein, der in Deutschland immer dann herhalten muß, wenn Dinge zu sehr nach Kommerz riechen!

So bedauernswert das Schicksal von Frau Kampusch in meinen Augen ist, es fehlt mir der Hinweis auf die Kompetenz in den geschützten Bereichen, oder wird diese zugekauft?

Freundliche Grüße
P. Kirchhoff</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
zum Thema: &#8230;Kampusch fällt mir der Spruch vom  &#8220;G´schmäckle&#8221; ein, der in Deutschland immer dann herhalten muß, wenn Dinge zu sehr nach Kommerz riechen!</p>
<p>So bedauernswert das Schicksal von Frau Kampusch in meinen Augen ist, es fehlt mir der Hinweis auf die Kompetenz in den geschützten Bereichen, oder wird diese zugekauft?</p>
<p>Freundliche Grüße<br />
P. Kirchhoff</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu 20 Jahre Haftung der Werbeagentur von RA Michael Seidlitz</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=35#comment-5</link>
		<dc:creator>RA Michael Seidlitz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jan 2007 16:38:56 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.rechteck.at/?p=35#comment-5</guid>
		<description>Nicht ganz so alt ist eine entsprechende Entscheidung aus Deutschland:

OLG Düsseldorf
Urteil vom 13.03.2003
I-5 U 39/02

Haftung für Werbe-Mailings

1. Maßgebendes Abgrenzungskriterium für die Einordnung eines Werbevertrages ist im wesentlichen, ob der Werbevertrag sich auf eine umfassende, vielfältige Werbetätigkeit (Gesamtauftrag) oder auf ein individualisierbares Werk bezieht. Im letzteren Fall liegt ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter vor. 

2. Eine Werbeleistung, die wettbewerbswidrig ist, ist fehlerhaft, weil der Wettbewerbsverstoß den Wert oder die Tauglichkeit der Werbeleistung zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufhebt bzw. mindert; denn wettbewerbswidrige Werbung ist für den Auftraggeber nicht verwendbar.

3. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Parteien Abweichendes vereinbart haben, so z.B. wenn der Auftraggeber die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme prüfen sollte und die geplante Werbemaßnahme noch im Ideenstadium ist. Sind jedoch bereits Handmuster für dieWerbemaßnahme erstellt, müssen diese wettbewerbsrechtlich zulässig sein, was durch das Werbeunternehmen zu überprüfen ist. 

4. Der bloße Hinweis des Werbeunternehmers darauf, dass er die geschuldete Werkleistung nicht auf Mangelfreiheit geprüft habe, lässt den Sachmangel grundsätzlich nicht entfallen.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030269.htm</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht ganz so alt ist eine entsprechende Entscheidung aus Deutschland:</p>
<p>OLG Düsseldorf<br />
Urteil vom 13.03.2003<br />
I-5 U 39/02</p>
<p>Haftung für Werbe-Mailings</p>
<p>1. Maßgebendes Abgrenzungskriterium für die Einordnung eines Werbevertrages ist im wesentlichen, ob der Werbevertrag sich auf eine umfassende, vielfältige Werbetätigkeit (Gesamtauftrag) oder auf ein individualisierbares Werk bezieht. Im letzteren Fall liegt ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter vor. </p>
<p>2. Eine Werbeleistung, die wettbewerbswidrig ist, ist fehlerhaft, weil der Wettbewerbsverstoß den Wert oder die Tauglichkeit der Werbeleistung zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufhebt bzw. mindert; denn wettbewerbswidrige Werbung ist für den Auftraggeber nicht verwendbar.</p>
<p>3. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Parteien Abweichendes vereinbart haben, so z.B. wenn der Auftraggeber die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme prüfen sollte und die geplante Werbemaßnahme noch im Ideenstadium ist. Sind jedoch bereits Handmuster für dieWerbemaßnahme erstellt, müssen diese wettbewerbsrechtlich zulässig sein, was durch das Werbeunternehmen zu überprüfen ist. </p>
<p>4. Der bloße Hinweis des Werbeunternehmers darauf, dass er die geschuldete Werkleistung nicht auf Mangelfreiheit geprüft habe, lässt den Sachmangel grundsätzlich nicht entfallen.</p>
<p><a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20030269.htm" rel="nofollow">http://www.jurpc.de/rechtspr/20030269.htm</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Unternehmensrecht neu: erweiterte Impressumspflicht für Websites von daniela</title>
		<link>http://www.rechteck.at/?p=31#comment-4</link>
		<dc:creator>daniela</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jan 2007 20:34:59 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.rechteck.at/?p=31#comment-4</guid>
		<description>Super! Endlich weiß man, was Sache ist in Österreich.
Für die Erstellung des Impressums ist folgender Link meines Erachtens recht brauchbar: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/benutzerguide.php</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Super! Endlich weiß man, was Sache ist in Österreich.<br />
Für die Erstellung des Impressums ist folgender Link meines Erachtens recht brauchbar: <a href="http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/benutzerguide.php" rel="nofollow">http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/benutzerguide.php</a></p>
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